Jahresabschluss erstellen
Das deutsche Handelsgesetzbuch regelt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Als Teil des Bilanzierungsvorganges wird das gesamte Wirtschaftsjahr, die GuV sowie bei einigen Gesellschaftsformen der Anhang dargelegt. Verantwortlich für die Richtigkeit aller Daten ist die Geschäftsführung. Obwohl Rechnungswesen, Buchhaltung und externe Steuerberater den Jahresabschluss vorbereiten, ist dennoch der Vorstand, Geschäftsführer oder Inhaber zur eigenhändigen Unterschrift verpflichtet. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres muss innerhalb von drei Monaten der Jahresabschluss aufgestellt werden. In dieser Periode erfolgen sämtliche abschließende Buchungen aller relevanten Geschäftsvorfälle, die Bewertung von Schulden und Vermögensgegenständen sowie die Klärung von Kreditoren- und Debitorenkonten. Am Ende dieser Vorgänge entsteht ein Entwurf des Jahresabschlusses. Bei großen Gesellschaften sorgtRead More →